Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter die Montage einer Ladestation erlaubt (§ 554 BGB n. F.).
Einfach loslegen – auch hier keine gute Idee!
Der vermietende Eigentümer kann seine Zustimmung unter Hinweis auf die erforderliche Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zunächst zurückhalten. Der vermietende Eigentümer kann seine Zustimmung zu- dem davon abhängig machen, dass der Mieter Sicherheit für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands leistet (§ 554 I 3 BGB n. F.).